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FAQ ZUM KAUF VON BILLETTS

  • Gibt es eine Kleiderordnung für 'Bohème Sauvage'?
    Es gilt: 1920er (+/- 10 Jahre) - Bohémian, Cabaret, Dandy, Decadent, Diva, Gauner, Gigolo, Vaudeville ... Hier finden Sie Infos und Inspirationen. ​ Im Chic der Zwanziger Jahre, einem Hauch von Fin de Siècle Melancholie, im Zwielicht dubioser Geschäfte und zwischen Varietègirls und Dandys lässt sich für den Bohèmian und Seinesgleichen die Nacht genießen. Auch mit etwaigen Mafiosis und anderen Gaunern können Sie an diesem Abend per Du sein, denn Sie haben nicht viel zu verlieren - außer Ihre inflationären Reichsmark. ​ Ob als kecke Dirne oder elegante Diva, als Ringbruder, galanter Gigolo oder dezenter Gentleman, Charleston Kid oder Revuetänzerin - ein Abend an dem Sie nicht overdressed genug sein können - hier eine Stola, da eine Perlenkette, Gamaschen, spitzer Schnäuzer... so lässt sich ganz mondän und freizügig dem Glase Absinth beim Pokerspiel frönen. ​ Besonders anregen möchten wir die Damenwelt zu kreativem Gebrauch von Accessoires und Hüten, sowie aufregender Modellage der Haarpracht (Stichwort: Wasserwelle) und den Gebrauch diverser Make-Up Techniken (Stichwort: Smokey Eyes und blasser Teint). ​ UNERWÜNSCHT, ganz abgesehen von jeglicher moderner Kleidung wie Jeans, T-Shirts, Turnschuhe, etc., sind kitschig glitzernde und geschmacklose Karnevalskostüme, Plastikartikel, schrille Perücken, pinke Federboas und alles was der Zeit zwischen 1890 und 1930 ganz offensichtlich nicht angemessen ist. Wir appellieren ganz ausdrücklich an Ihren Sinn für Stil und Ästhetik. Auch das Tragen von offenem langem Haar ist leider in den Zwanziger Jahren absolut unmodisch, um nicht zu sagen altmodisch. Außerdem unerwünscht sind Uniformen und Pelze. Sollte man Sie an der Tür aufgrund unpassender Robe oder Accessoires abweisen aber bereits Karten im VVK erstanden haben, so sind wir nicht verpflichtet den Billettbetrag zu erstatten.
  • Bild- und Filmaufnahmen bei der Bohème Sauvage
    Mit dem Kauf Ihrer Billetts haben Sie sich damit einverstanden erklärt, dass vor Ort möglicherweise Bild- und Filmaufnahmen von Ihnen entstehen. Eine Auswahl davon findet sich später auf unseren Seiten - BILDER und FILME - im weltweiten Äther. Sollten Sie dies nicht möchten, gehen Sie bitte nach Möglichkeit den Aufnahmegeräten aus dem Weg. Die Veröffentlichung der Bilder und Filme kann bis zu einer Woche dauern. Sollten Sie sich nicht auf den Bild- oder Filmaufnahmen wiederfinden, obwohl Sie gefilmt oder fotografiert wurden kann das verschiedene Gründe haben. Ein Grund könnte sein, dass unsere Kleiderordnung nicht angemessen erfüllt wurde. Auch Bilder von Gästen mit unpassenden Frisuren oder Accessoires werden nicht veröffentlicht.
  • Darf ich fotografieren?
    Es gilt bei allen Bohème Sauvage Veranstaltungen ein allgemeines strenges Foto- und Handyverbot.
  • Wie bekomme ich meine Tickets?
    Billetts (Tickets) erhalten Sie hier.
  • Ist die Bohème Sauvage barrierefrei?
    Die meisten Veranstaltungsorte der Bohème Sauvage sind barrierefrei. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab auf den Internetpräsenz des jeweiligen Ortes. Wenn Sei einen Schwerbehindertenausweis besitzen, kann Ihre Begleitperson ein kostenloses Ticket erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns einfach! Die Kleiderordnung gilt auch für die Begleitperson.
  • Ist die Bohème Sauvage LGBTQ+ freundlich?
    Oh ja, sogar sehr! Wir begrüßen ausdrücklich jegliche Art von Queerness! Die 'Bohème Sauvage' soll ein Ort sein, an dem sich jede*r wohl und sicher fühlen kann und alle miteinander eine gute Zeit verbringen können. Deshalb dulden wir auf unserer Veranstaltung keine Form von Rassismus, Sexismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Diskriminierung oder Belästigung. Gemeinsam wollen wir einen Raum schaffen, in dem jede*r sich akzeptiert und respektiert fühlen kann – egal welche Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Religion, ethnische Zugehörigkeit oder Beeinträchtigung. Mit Kauf eines Billetts und Betreten des Veranstaltungsortes stimmen Sie unserem Verhaltenskodex/Code of Conduct zu. Ein Verstoß dagegen kann geahndet werden und zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Lesen sie hierzu auch unserer CODE OF CONDUCT.
  • Gibt es Altersbeschränkungen für die Veranstaltung?
    Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren unter Vorlage einer gültigen Eintrittskarte. In Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigter) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter haben Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren Zutritt zur Veranstaltung. Voraussetzung für das Zutrittsrecht ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Jugendlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung des teilnehmenden Erziehungsbeauftragten. Sowohl der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt. Dies gilt nur sofern das jeweilige Hausrecht des Veranstaltungsortes nicht verletzt wird. Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 3 Zutrittsberechtigung
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